Ziel und Zweck der Stiftung


Zweck der Stiftung ist

1. die Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung
2. die Förderung gemeinnütziger Zwecke im Bereich der Jugend- und Altenhilfe
3. die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 AO


Der genannte Stiftungszweck (1) wird verwirklicht, insbesondere durch

1. Veranstaltung und Förderung von Fort- und Weiterbildungen
2. Durchführung und Förderung von Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
3. Herausgabe und Förderung von Publikationen im Bereich der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
4. Förderung von Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene


Der genannte Stiftungszweck (2 und 3) wird verwirklicht, insbesondere durch

1. Durchführung und Förderung von Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
2. Förderung von Einrichtungen, welche die Zwecke 2 und 3 fördern
3. Förderung von Hilfsprojekten für den in § 53 AO genannten Personenkreis
4. Förderung einer bedarfsgerechten Betreuung und Versorgung für den in § 53 AO genannten Personenkreis
5. Herausgabe und Förderung von Publikationen im Bereich der Jugend- und Altenhilfe, sowie der Wohlfahrtspflege